Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Kaufvertragsabschlüsse ab dem 23.12.2020

Vertragssprache ist Deutsch

(1) Unsere Rechte und Pflichten als Immobilienmakler ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie aus den Geschäftsgebräuchen dieses Berufsstandes.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben dabei stets vorbehalten.

(3) Alle in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber, d. h. von der/dem Verkäufer/-in; deren Richtigkeit haben wir nicht überprüft. Wir verzichten bei Parteibezeichnungen auf ,,divers“, wollen nicht diskriminieren, halten fest, dass auch diese Kunden gemeint sind, wenn nachfolgend nichts anderes erwähnt ist. Unsere Auftraggeber sind aber verpflichtet, uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, richtig, wahrheitsgemäß und vollständig. Uns obliegt keine Erkundigungspflicht.

(4) Unsere Haftung für Mängel an den durch uns angebotenen Immobilien schließen wir aus.

(5) Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kaufvertrages ist die Nachweiscourtage in ortsüblicher Gebührenhöhe je nach Vereinbarung durch unsere(n) Auftraggeber/- in, die/den Verkäufer/-in zu zahlen. Bei vereinbarter Vermittlungstätigkeit gilt Vorstehendes für die Vermittlungsprovision. Im übrigen gilt § 656 d BGB bei geteilter Provisionszahlpflicht nach dortigen Regeln.

(6) Die Maklergebühr entsteht und ist zahlbar nach Ziffer (5) unabhängig von der Vertragsform. Der Anspruch auf Courtage bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertragsabschluss des Hauptvertrages rückgängig gemacht oder aufgehoben wird, solange wir nicht den Grund hierfür gesetzt haben. Bei einem von unserem Auftraggeber zu vertretenden Aufhebungsgrund bleibt der Auftraggeber dann ggf. zusätzlich dazu verpflichtet uns unseren Schaden aus der Vertragsaufhebung aus dem Verhältnis zum Käufer zu ersetzen, d.h. die zweite Hälfte der Courtage zusätzlich zu erstatten.

(7) Die Maklergebühr ist in ortsüblicher Gebührenhöhe zu zahlen, wenn ein durch uns vermittelter- bzw. angebahnter Vertrag durch Ausübung eines Vorkaufsrechts letztendlich mit den Vorkaufsberechtigten zustande kommt.

(8) Wird anstelle des vereinbarten An- oder Verkaufs eine Vermietung oder Verpachtung, die Einräumung eines Erbbaurechtes oder eines dringlichen Wohnrechtes oder eines Nießbrauchrechtes, eine Beleihung oder ein gleichartiges Rechtsverhältnis vereinbart, so ist bei Vertragsschluss die hierfür ortsübliche Maklergebühr zu zahlen, ggf. nach den hierfür geltenden Vorschriften und Ziffern 5-7, 9. Wird innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines der erwähnten Rechtsgeschäfte mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen, so verpflichtet dies zu Zahlung der hierfür ortsüblichen Vermittlungsgebühr, sofern die für das vorangegangene Rechtsgeschäft bezahlte Courtage die ,,Verkaufs-Courtage“ nicht übersteigt; zu zahlen sind dann ggf. die sich ergebenen Differenzen zu der ,, Verkaufs-Courtage“, wäre ,,gleich“ verkauft worden. Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu zahlen. Desweiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.

(9) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag gilt Folgendes:

  • (9.1.) Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und dem Makler kommt mit der Erteilung des Auftrags durch den Vermieter, Annahme durch den Makler zustande. Sollte in schriftlicher maklervertrag in diesem Bereich geschlossen sein, gehen dort evtl. enthaltene Individualvereinbarungen den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


  • (9.2) Bei Maklerbeauftragung durch einen Wohnungssuchenden, d.h. eventuellen zukünftigen Mieter ist für das Zustandekommen des Maklerauftrags/-vertrags zumindest Textform erforderlich.

(10) Courtagepflichtig sind auch/bleiben auch abgeschlossene Hauptverträge mit für unseren Auftraggeber bei wirtschaftlicher Betrachtung gleichwertigen Ergebnissen, auch bei Erwerb durch Dritte, beispielsweise Familienmitgliedern, ,, beherrschte“ Gesellschaften, vergleichbaren Konstellationen.

(11) Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und bedürfen der vertraulichen Behandlung. Die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, so verpflichtet dies den Angebotsadressaten zur Schadensersatzleistung mindestens in Höhe der uns entgangenen, ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr.

(12) Der Verkäufer verpflichtet sich als Auftraggeber, die Provisionsverpflichtung des Käufers als Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Kaufvertrag aufzunehmen, sofern wir unsere Dienstleistung ( Erstellung von Verkaufsexposés, Vermarktung der Immobilie/n, Kontaktaufnahme zu potentiellen Kaufinteressen etc.) dem Auftraggeber unmittelbar nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist zur Verfügung stellen, der Verkauf zustande kommt, aufgrund der Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer der Käufer die Courtagepflicht übernommen hat.

(13) Gerichtsstand ist für beide Teile im kaufmännischen Rechtsverkehr Cuxhaven.

(14) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

(15) Die Verhandlungsaufnahme bedeutet Anerkennung vorstehender Bedingungen. Alle Rechte der Verarbeitung von Prospekten/Angeboten durch Anfertigen von Kopien, Nachdruck oder Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen ( auch auszugsweise) bleiben dem Herausgeber vorenthalten.

Öffnungszeiten Duhnen

Mo - Fr: 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Sa: 10:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Rohdenburg & Cie GmbH
Cuxhavener Straße 81, 27476 Cuxhaven
Fax: 04721 / 6984872
E-Mail: info@cux-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

An Rohdenburg & CIE GmbH Cuxhavener Straße 81 27476 Cuxhaven Fax: 04721 / 6984872 E-Mail:  info@cux-immobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Bestellt am: …………………………………………………………… (Datum)

Erhalten am: …………………………………………………………… (Datum)

(Name, Anschrift des Verbrauchers)

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(Datum)

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Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichen Widerruf)